Vorsorgeregelungen

Vorsorgeregelungen werden als Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen von vielen Stellen– auch im Internet – angeboten, z.B. von Notaren, Betreuungsvereinen, kirchlichen Organisationen, Krankenhäusern, Selbsthilfevereinen, etc.  Aber Vorsicht!

Es gibt große Qualitätsunterschiede. Als Vorsorgeanwältin ist es ein wichtiges Anliegen von mir, meine Mandanten über die Hintergründe und Zielsetzungen der einzelnen Vorsorgebestimmungen aufzuklären. Auf der Grundlage eines amtlich anerkannten Standardtextes arbeite ich individuelle Vorsorgeklauseln nach den ganz persönlichen Wünschen und Bedürfnissen meiner  Mandanten ein.

Das Verfassen einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung sollte eine höchstpersönliche Regelung der Rechtsbeziehungen für den individuell festzulegenden Eintrittsfall zum Ergebnis haben und keine Massenware. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihre Verfügungen beachtet werden, wenn Sie sich nicht mehr artikulieren können