Erbrecht
Verschenken? Stiften? Vererben?
Was tun im Erbfall ? Wer kann Pflichtteil verlangen ?
Fundierte anwaltliche Beratung und Gestaltung Ihrer Vermögens- und Betriebsnachfolge -
- damit Ihr über viele Jahre erarbeiteter Vermögensstand und Ihr Lebenswerk für die nächste Generation erhalten werden kann;
- damit der überlebende Ehegatte oder die Kinder nicht ungesichert sind;
- damit der Familienfrieden gewahrt bleibt;
- damit es nicht zu Streit, unnötigen Prozesskosten, hohen Erbschaftssteuern und anderen vermeidbaren Vermögensverlusten kommt;
- damit Sie gelassen nachlassen können!
Gestaltung, Rechtsberatung, Rechtsvertretung
- Vorweggenommene Erbfolge:
Übergabeverträge & Schenkungen; Ausgleichungen & Anrechnungen; Höferecht; - Verfügungen von Todes wegen: Erbfolge durch Testament, Erbvertrag, etc.
- Vor- und Nacherbschaft
- Rückforderungs- und Sicherungsklauseln
- Lebensversicherungen und Sparbücher
- Gesetzliche Erbfolge & Pflichtteilsansprüche
- Inlands- und Auslandsvermögen
- Nachlassverwaltung & Nachlasspflegschaft
- Testamentsvollstreckung